Blog · Firma & Steuern
GmbH und Auswandern: Was gilt, wenn du als Geschäftsführer im Ausland lebst
Stand: 5. Oktober 2026 · Lesezeit ca. 11 Minuten
Du willst nach Thailand, Vietnam oder Malaysia und deine deutsche GmbH behalten. Das Gesellschaftsrecht lässt dich als Geschäftsführer im Ausland wohnen, das ist selten das Problem. Die eigentlichen Fragen beim Thema GmbH und Auswandern lauten: Zieht die Geschäftsleitung mit dir um, wer besteuert dein Gehalt, und was passiert mit deinen Anteilen?
Als Geschäftsführer im Ausland zu wohnen ist erlaubt: Das GmbH-Gesetz (GmbHG) verlangt nur Satzungssitz und Geschäftsanschrift im Inland. Steuerlich zählt aber der Ort der Geschäftsleitung nach § 10 Abgabenordnung (AO). Leitest du die GmbH faktisch aus Bangkok, entsteht dort eine Betriebsstätte, und Deutschland besteuert abwandernde stille Reserven nach § 12 Abs. 1 Körperschaftsteuergesetz (KStG).
- Deine Anteile lösen ab 1 % Beteiligung die Wegzugsteuer nach § 6 Außensteuergesetz (AStG) aus.
- Dein Gehalt teilt das DBA Deutschland–Thailand nach Arbeitstagen auf (Art. 14).
- Die Liquidationsfiktion des § 12 Abs. 3 KStG ist seit 1. Januar 2022 aufgehoben.
Darf ich als Geschäftsführer im Ausland wohnen?
Ja. Das GmbHG kennt keine Wohnsitzpflicht: Nach § 6 Abs. 2 GmbHG muss der Geschäftsführer nur eine natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person ohne Bestellungsverbot sein. Seit der GmbH-Reform 2008 (MoMiG) verlangt § 4a GmbHG nur noch, dass der Satzungssitz „im Inland" liegt. Der tatsächliche Verwaltungssitz darf gesellschaftsrechtlich im Ausland sein.
Bleiben muss eine inländische Geschäftsanschrift. Sie wird zum Handelsregister angemeldet (§ 8 Abs. 4 Nr. 1 GmbHG), und unter ihr können der Gesellschaft Schriftstücke wirksam zugestellt werden (§ 35 Abs. 2 GmbHG). Fristen laufen also auch dann, wenn dort niemand die Post öffnet. Gebraucht wird ein echtes Büro oder ein Steuerberater mit Postvollmacht, nicht der Briefkasten bei den Eltern. Die Hürde liegt im Steuerrecht: Es fragt, wo du tatsächlich entscheidest.
Wo „wohnt" deine GmbH steuerlich?
Deine GmbH ist steuerlich dort zu Hause, wo ihr Sitz oder ihr Ort der Geschäftsleitung liegt, und beides kann auseinanderfallen. Der Sitz ist der Ort, den der Gesellschaftsvertrag bestimmt (§ 11 AO). Die Geschäftsleitung ist nach § 10 AO „der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung". Für die unbeschränkte Steuerpflicht genügt eines von beiden im Inland (§ 1 Abs. 1 KStG). Mit Satzungssitz in Deutschland bleibt deine GmbH also unbeschränkt steuerpflichtig, auch wenn du in Chiang Mai lebst.
Der Ort der Geschäftsleitung ist dort, wo der für die Geschäftsführung maßgebliche Wille tatsächlich gebildet wird, also wo über Preise, Kunden, Personal und Bankgeschäfte entschieden wird. Maßgeblich sind die tatsächlichen Verhältnisse, nicht Satzung oder Briefkopf. Bei einem einzigen Gesellschafter-Geschäftsführer ist das in der Regel der Ort, an dem er arbeitet. Wer in Bangkok den Laptop aufklappt und entscheidet, nimmt die Geschäftsleitung mit.
Die Stätte der Geschäftsleitung ist zugleich eine Betriebsstätte (§ 12 Satz 2 Nr. 1 AO). Spiegelbildlich nennt das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Deutschland–Thailand vom 10. Juli 1967 einen „Ort der Leitung" ausdrücklich als Betriebsstätte (Art. 5 Abs. 2 Buchst. a, Abkommenstext, BT-Drucksache V/2629).
Was passiert, wenn die Geschäftsleitung mit dir nach Asien zieht?
Zieht die Geschäftsleitung mit dir nach Asien, verliert Deutschland ganz oder teilweise das Besteuerungsrecht an den Gewinnen deiner GmbH, und dieser Verlust löst eine Schlussbesteuerung aus. Drei Mechanismen greifen ineinander.
Betriebsstätte im Zielland. Nach Section 66 des thailändischen Revenue Code zahlen ausländische Gesellschaften, die in Thailand Geschäfte betreiben, Körperschaftsteuer auf den dort erzielten Gewinn. Section 76 bis ergänzt: Hat eine ausländische Gesellschaft in Thailand einen Angestellten, Vertreter oder Vermittler, über den sie Geschäfte betreibt und Einkommen erzielt, gilt sie als in Thailand geschäftstätig (Revenue Department Thailand, Sections 65–76). Gewinne dieser Betriebsstätte darf Thailand besteuern; Deutschland stellt sie nach Art. 22 Abs. 2 Buchst. a DBA frei.
Doppelte Ansässigkeit. Malaysia behandelt eine Gesellschaft als ansässig, wenn Management und Kontrolle dort ausgeübt werden. Die DBA mit Malaysia (2010) und den Philippinen (2013) lösen den Konflikt per Tie-Breaker: Ansässig ist die Gesellschaft dort, wo der Ort ihrer tatsächlichen Geschäftsleitung liegt (jeweils Art. 4 Abs. 3). Deutschland behält dann nur Gewinne einer verbliebenen deutschen Betriebsstätte. Das DBA mit Thailand kennt diesen Tie-Breaker nicht; sein Art. 4 Abs. 3 verweist auf ein Verständigungsverfahren. Bei Thailand ist deshalb meist die Betriebsstätte das Hauptthema.
Entstrickung. Wird das deutsche Besteuerungsrecht an einem Wirtschaftsgut ausgeschlossen oder beschränkt, gilt das nach § 12 Abs. 1 KStG als Veräußerung zum gemeinen Wert. Typischer Fall: Kundenstamm, Software oder Firmenwert werden der Betriebsstätte in Thailand zugeordnet. Versteuert wird, ohne dass Geld fließt. Den Ausgleichsposten nach § 4g EStG, der die Steuer auf fünf Jahre verteilt, gibt es nur gegenüber EU- und EWR-Staaten.
Viele Beiträge zitieren noch diese Auflösungsfiktion des § 12 Abs. 3 KStG. Das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) hat den Absatz mit Wirkung ab 1. Januar 2022 aufgehoben. Entwarnung ist das nicht: Seitdem greift die Entstrickung Wirtschaftsgut für Wirtschaftsgut, und das kann ähnlich teuer werden.
Wer besteuert dein Geschäftsführergehalt?
Deutschland darf dein Geschäftsführergehalt nach eigenem Recht auch nach dem Wegzug besteuern, das DBA teilt dieses Recht aber nach Arbeitstagen auf. Die Grundlage ist § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. c EStG: Vergütungen „für eine Tätigkeit als Geschäftsführer, Prokurist oder Vorstandsmitglied einer Gesellschaft mit Geschäftsleitung im Inland" sind inländische Einkünfte, gleich wo du arbeitest.
Bist du in Thailand ansässig, gilt Art. 14 DBA Deutschland–Thailand: Thailand darf die Vergütung für Arbeit in Thailand besteuern, Deutschland die für Arbeitstage in Deutschland, und zwar ab dem ersten Tag. Die 183-Tage-Ausnahme in Art. 14 Abs. 2 setzt voraus, dass der Zahlende nicht in Deutschland ansässig ist, und deine GmbH ist es.
Die thailändische Remittance-Regel hilft hier nicht. Nach Section 41 Abs. 1 Revenue Code ist Einkommen aus einer Tätigkeit in Thailand steuerpflichtig, „whether such income is paid within or outside Thailand" (Revenue Department Thailand, Sections 39–64). Die Remittance-Regel gilt nur für Auslandstätigkeit. Du brauchst einen Arbeitstage-Kalender, und deine GmbH behält Lohnsteuer ein, bis das Betriebsstättenfinanzamt eine Freistellung nach DBA bescheinigt. Den Rahmen erklärt beschränkte Steuerpflicht.
Was passiert mit deinen GmbH-Anteilen beim Wegzug?
Deine Anteile lösen beim Wegzug die Wegzugsteuer nach § 6 AStG aus, wenn du innerhalb der letzten fünf Jahre zu mindestens 1 % beteiligt warst und in den letzten zwölf Jahren mindestens sieben Jahre unbeschränkt steuerpflichtig warst. Deutschland besteuert den Wertzuwachs der Anteile, als hättest du sie verkauft. Der Grund: Nach Art. 13 Abs. 3 DBA Thailand dürfte später nur der Ansässigkeitsstaat einen Veräußerungsgewinn besteuern.
Zwei Ventile gibt es: Auf Antrag zahlst du in sieben Jahresraten gegen Sicherheitsleistung. Kehrst du innerhalb von sieben Jahren zurück, kann der Anspruch entfallen; die Frist ist um höchstens fünf Jahre verlängerbar. Details im Wissen-Artikel zur Wegzugsbesteuerung.
Der Foren-Tipp, die GmbH vor dem Wegzug aufzulösen, spart nichts: Die Liquidation deckt stille Reserven bei der GmbH (§ 11 KStG) und bei dir (§ 17 Abs. 4 EStG) ebenfalls auf. Gestaltungen, die nur dieser Vermeidung dienen, misst das Finanzamt an § 42 AO.
Was macht echte Geschäftsleitung in Deutschland aus?
Echte Geschäftsleitung in Deutschland heißt: Die wesentlichen Entscheidungen trifft nachweisbar eine Person in Deutschland, die das fachlich kann und rechtlich darf. Dafür brauchst du:
- Einen Fremd- oder zweiten Geschäftsführer mit Wohnsitz in Deutschland und echter Entscheidungskompetenz.
- Eine Geschäftsordnung, die festlegt, wer was entscheidet, und die gelebt wird.
- Protokolle von Geschäftsführer- und Gesellschafterbeschlüssen mit Ort und Datum.
- Bankvollmachten, Vertragsunterschriften und Personalentscheidungen in Deutschland.
- Deine Rolle als Gesellschafter: Du setzt über Beschlüsse den Rahmen, das Tagesgeschäft führst du nicht aus Asien.
Ein Geschäftsführer, der nur unterschreibt, was du aus Bangkok vorgibst, verlagert nichts. E-Mails, Messenger-Verläufe und Reisedaten zeigen oft genauer als jede Satzung, wo entschieden wird.
Darfst du in Thailand oder Vietnam für deine GmbH arbeiten?
Nicht automatisch: Aufenthaltsrecht, Arbeitsrecht und Steuerrecht sind in Südostasien drei getrennte Prüfungen. In Thailand braucht ein Ausländer für Arbeit im Land grundsätzlich eine Arbeitserlaubnis (Work Permit) nach dem Foreigners' Working Management Emergency Decree von 2017.
Das Destination Thailand Visa (DTV) nennt in der Unterlage des thailändischen Außenministeriums Remote-Arbeit für Arbeitgeber außerhalb Thailands sowie Freelancer mit ausländischen Kunden. Für die eigene deutsche GmbH kann das passen, wenn die Nachweise stimmen; thailändische Kunden deckt es nicht. Die LTR-Kategorie „Work-from-Thailand Professionals" verlangt nach Angaben des Board of Investment (BOI) einen börsennotierten Arbeitgeber oder 50 Mio. US-Dollar Umsatz in drei Jahren, für die typische Mittelstands-GmbH also nichts. Kein Visum ändert die Steuerlage. Das Gesamtbild steht im Thailand-Leitartikel.
Vietnam hat kein Remote-Work-Visum. Ein Arbeitsvisum setzt einen vietnamesischen Arbeitgeber oder eine Investition im Land voraus; die Arbeitserlaubnis regelt nach Angaben vietnamesischer Kanzleien seit 7. August 2025 das Dekret 219/2025/ND-CP. Ob Remote-Arbeit mit eVisa trägt, lässt sich nur vor Ort klären (Stand Oktober 2026). Siehe Auswandern nach Vietnam.
Weiterführen, umbauen oder neu aufsetzen: welche Option passt?
Welche Option passt, hängt am Wert deiner Anteile, an der Frage, ob jemand in Deutschland wirklich leiten kann, und am Zielland.
| Szenario | Steuerfolge | Risiko |
|---|---|---|
| GmbH bleibt, du leitest aus Asien | Betriebsstätte im Zielland, Entstrickung nach § 12 Abs. 1 KStG, Wegzugsteuer auf die Anteile | Hoch: Steuer ohne Liquidität |
| GmbH bleibt, Fremdgeschäftsführer leitet in Deutschland | Gewinne bleiben in Deutschland, Gehalt nach Arbeitstagen geteilt, Wegzugsteuer | Mittel: Leitung muss nachweisbar echt sein |
| GmbH als Holding, operative Firma in Hongkong oder Singapur | Hinzurechnung (§§ 7–8 AStG) bei passiven Einkünften unter 15 %, Kundenübertragung ist Entstrickung | Mittel bis hoch: Substanz, Fremdvergleich, § 42 AO |
| Verkauf oder Liquidation vor dem Wegzug, neu aufsetzen | Gewinn nach § 17 EStG im Teileinkünfteverfahren, auf GmbH-Ebene § 11 KStG | Planbar, aber die Steuer fällt sofort an |
| Rückkehr innerhalb von sieben Jahren geplant | Wegzugsteuer kann nach § 6 Abs. 3 AStG entfallen | Bedingungen streng, Ausschüttungen begrenzt |
Zum Umbau: Hält die deutsche GmbH eine Gesellschaft in Asien mit passiven Einkünften, die mit weniger als 15 % belastet sind, rechnet Deutschland diese Einkünfte der GmbH zu (§ 8 Abs. 5 AStG). Für dich kann nach dem Wegzug die erweitert beschränkte Steuerpflicht mit § 5 AStG dazukommen. Wie eine neu aufgesetzte Struktur rechnet, zeigen Firma in Singapur, Wohnsitz in Thailand und Firma in Hongkong, Wohnsitz in Kuala Lumpur. Eine US-LLC verschiebt die Leitungsfrage nur. Ohne eigene Firma gilt Selbstständig in Asien, Kunden in Deutschland.
Kurz gefragt
Kann ich als Geschäftsführer einer GmbH im Ausland wohnen?
Ja. Das GmbH-Gesetz verlangt vom Geschäftsführer nur, dass er eine natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person ist (§ 6 Abs. 2 GmbHG). Einen Wohnsitz in Deutschland schreibt es nicht vor. Die GmbH braucht aber Satzungssitz und Geschäftsanschrift im Inland. Die eigentlichen Folgen entstehen im Steuerrecht.
Muss ich meine GmbH beim Auswandern auflösen?
Nein, eine Pflicht zur Auflösung gibt es nicht. Eine Auflösung vor dem Wegzug vermeidet auch keine Steuer: Die Liquidation deckt stille Reserven auf Ebene der GmbH (§ 11 KStG) und bei dir als Gesellschafter (§ 17 Abs. 4 EStG) ebenfalls auf. Was günstiger ist, hängt an Bewertung, Rückkehrplänen und Zielland.
Wo zahle ich Steuern auf mein Geschäftsführergehalt, wenn ich in Thailand lebe?
Nach dem DBA Deutschland–Thailand (Art. 14) darf Thailand das Gehalt für Arbeitstage in Thailand besteuern, Deutschland für Arbeitstage in Deutschland, und zwar ab dem ersten Tag, weil deine GmbH in Deutschland ansässig ist. Ein sauberer Arbeitstage-Kalender ist Pflicht.
Gilt die Wegzugsteuer auch für eine kleine UG?
Ja. § 6 AStG fragt nicht nach der Größe der Gesellschaft, sondern nach deiner Beteiligung: mindestens 1 Prozent innerhalb der letzten fünf Jahre und mindestens sieben Jahre unbeschränkte Steuerpflicht in den letzten zwölf Jahren. Auf Antrag zahlst du in sieben Jahresraten gegen Sicherheitsleistung.
Darf ich mit dem DTV in Thailand für meine eigene GmbH arbeiten?
Die DTV-Unterlage des thailändischen Außenministeriums nennt Remote-Arbeit für einen Arbeitgeber außerhalb Thailands als Zweck. Lokale Arbeit oder thailändische Kunden deckt das Visum nicht. Steuerlich ändert das DTV nichts: Leitest du die GmbH faktisch aus Thailand, bleibt das Betriebsstätten-Risiko nach Section 76 bis Revenue Code bestehen.
Gilt die Liquidationsbesteuerung noch, wenn die Geschäftsleitung ins Ausland zieht?
Die pauschale Auflösungsfiktion des früheren § 12 Abs. 3 KStG ist seit 1. Januar 2022 aufgehoben. Stattdessen greift § 12 Abs. 1 KStG: Verliert Deutschland das Besteuerungsrecht an einzelnen Wirtschaftsgütern wie Kundenstamm oder Software, gilt das als Veräußerung zum gemeinen Wert. Das kann ähnlich teuer werden.
Was das für deinen Absprung heißt
Die Reihenfolge entscheidet. Zuerst klärst du, wer die GmbH nach dem Wegzug tatsächlich leitet, denn davon hängen Betriebsstätte, Entstrickung und Gehaltsaufteilung ab. Dann lässt du den Wert deiner Anteile für § 6 AStG ermitteln und entscheidest über Raten, Rückkehroption oder Verkauf. Erst danach wählst du Visum und Wohnsitzland. Wer das umdreht, merkt den Fehler oft erst bei der ersten Betriebsprüfung.
Ob deine GmbH bleibt, umgebaut wird oder neben eine Struktur in Hongkong oder Singapur tritt, entscheidet sich an Zahlen, die nur dein Fall liefert. Dafür bringen wir deinen Steuerberater und Experten vor Ort, die beratend tätig sind, an einen Tisch. Erstgespräch anfragen →
Weiterlesen
- Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG) — Bewertung, Raten, Rückkehr
- Beschränkte Steuerpflicht nach dem Wegzug — was Deutschland weiter besteuert
- Firma in Singapur, Wohnsitz in Thailand — das Rechenbeispiel
- Firma in Hongkong, Wohnsitz in Kuala Lumpur — Variante Malaysia
- § 42 AO: Grenzen der Steuergestaltung — warum Umbauten Substanz brauchen
- Selbstständig in Asien, Kunden in Deutschland — ohne eigene GmbH
Primärquellen
- Gesetze im Internet — § 10 AO, § 11 AO, § 12 AO (Geschäftsleitung, Sitz, Betriebsstätte).
- Gesetze im Internet — § 1 KStG, § 12 KStG (Entstrickung; Abs. 3 weggefallen).
- Bundesgesetzblatt — KöMoG, BGBl. I 2021 S. 2050 (Aufhebung § 12 Abs. 3 KStG).
- Gesetze im Internet — § 49 EStG, § 6 AStG, § 8 AStG, § 8 GmbHG.
- Deutscher Bundestag — Drucksache V/2629, DBA Deutschland–Thailand (Art. 4, 5, 13, 14, 16, 22); BMF-Länderseite Thailand.
- Revenue Department Thailand — Revenue Code, Sections 41, 66 und 76 bis (siehe Links im Text).
- Board of Investment und Außenministerium Thailand — LTR- und DTV-Unterlagen (siehe Links im Text, Stand Oktober 2026).