Der Absprung

Blog · Vermögen & Steuern

Erbschaftsteuer beim Auswandern: Wie lange Deutschland nach dem Wegzug mitbesteuert

Stand: 5. Oktober 2026 · Lesezeit ca. 10 Minuten

Mit dem Wegzug nach Südostasien sei die deutsche Erbschaftsteuer erledigt, heißt es oft. Das stimmt so nicht. Bei der Erbschaftsteuer beim Auswandern zählen drei Orte und zwei Fristen, und mit keinem Staat Südostasiens gibt es ein Abkommen gegen Doppelbelastung. So planst du in der richtigen Reihenfolge.

Kurz gesagt

Die deutsche Erbschaftsteuer endet nicht mit dem Wegzug. Wohnt der Erbe in Deutschland, ist sein gesamter Erwerb steuerpflichtig, egal wo der Erblasser lebt. Deutsche mit Wohnsitz im Ausland bleiben selbst fünf Jahre voll erfasst (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 b ErbStG). Danach bleibt deutsches Inlandsvermögen steuerpflichtig, unter den Voraussetzungen des § 4 Außensteuergesetz (AStG) erweitert bis zum Ende des zehnten Jahres nach dem Wegzugsjahr.

  • Kein Erbschaftsteuer-Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit einem Staat Südostasiens (BMF, Stand 1. Januar 2026), nur Anrechnung nach § 21 ErbStG.
  • Thailand besteuert Erbschaften über 100 Mio. Baht mit 5 bzw. 10 %.
  • Schenkungen werden zehn Jahre lang zusammengerechnet (§ 14 ErbStG).

Wer entscheidet, ob bei Wohnsitz im Ausland deutsche Erbschaftsteuer anfällt?

Drei Fragen entscheiden: Wo wohnt der Erblasser oder Schenker, wo wohnt der Erwerber, und wo liegt das Vermögen? Das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) knüpft die volle, unbeschränkte Steuerpflicht daran, dass der Erblasser beim Tod, der Schenker bei der Schenkung oder der Erwerber bei Entstehung der Steuer Inländer ist (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Inländer ist zunächst, wer in Deutschland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Eine der beiden Personen genügt. Dann ist der gesamte Erwerb weltweit erfasst.

Daraus folgt der Punkt, den viele übersehen: Dein Wegzug ändert nichts, solange deine Kinder in Deutschland wohnen. Erben sie, sind sie selbst Inländer und versteuern alles, mit den Freibeträgen nach § 16 ErbStG: 400.000 Euro je Kind, 500.000 Euro für Ehegatten. Umgekehrt gilt dasselbe, wenn du in Thailand lebst und deine Eltern in Deutschland.

Nur wenn weder Erblasser noch Erwerber Inländer sind, greift die beschränkte Steuerpflicht. Warum Deutschland nach Wohnsitz und nicht nach Pass besteuert, steht unter Steuerpflicht und Staatsbürgerschaft.

5 Jahrevolle Pflicht für Deutsche ohne Inlandswohnsitz
10 Jahrenach dem Wegzugsjahr: erweiterter Umfang nach § 4 AStG möglich
0Erbschaftsteuer-DBA mit Staaten Südostasiens (BMF, 1.1.2026)
100 Mio. THBSchwelle der thailändischen Erbschaftsteuer je Erblasser

Was gilt in den ersten fünf Jahren nach dem Wegzug?

In den ersten fünf Jahren bleiben deutsche Staatsangehörige erbschaftsteuerlich Inländer, auch ohne Wohnsitz in Deutschland. Nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b ErbStG gilt das für Deutsche, die sich nicht länger als fünf Jahre dauernd im Ausland aufgehalten haben, ohne im Inland einen Wohnsitz zu haben. Das ist die erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht.

Stirbst oder schenkst du in dieser Zeit, ist der gesamte Erwerb in Deutschland steuerpflichtig, auch wenn deine Kinder im Ausland leben. Die Frist läuft für jede Person getrennt.

Zwei Punkte werden oft übersehen. Die Regel gilt nur für Deutsche; ein thailändischer Ehepartner ohne deutschen Pass fällt mit dem Wegzug heraus. Und die Frist beginnt erst, wenn kein Wohnsitz in Deutschland mehr besteht. Wer eine Wohnung behält, die er jederzeit nutzen kann, hat nach § 8 Abgabenordnung (AO) weiter einen Wohnsitz, siehe Immobilie behalten beim Auswandern. Die Abmeldung allein beendet ihn nicht (Wohnsitz abmelden).

Was bleibt nach fünf Jahren in Deutschland steuerpflichtig?

Lebt nach Ablauf der fünf Jahre auch der Erwerber im Ausland, bleibt nur das Inlandsvermögen im Sinne von § 121 Bewertungsgesetz (BewG) steuerpflichtig (beschränkte Steuerpflicht, § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG). Die Liste ist abschließend, vor allem:

Guthaben bei deutschen Banken und ein gewöhnliches Depot stehen nicht auf der Liste. Freibeträge gibt es weiter, § 16 Abs. 2 ErbStG kürzt sie aber anteilig, soweit der Gesamterwerb nicht steuerpflichtiges Vermögen enthält. Die Einkommensteuer folgt eigenen Regeln, siehe beschränkte Steuerpflicht.

Wann verlängert § 4 AStG die Steuerpflicht auf bis zu zehn Jahre?

§ 4 AStG erweitert die beschränkte Erbschaftsteuerpflicht, wenn der Erblasser oder Schenker bei Entstehung der Steuer der erweiterten beschränkten Einkommensteuerpflicht nach § 2 AStG unterliegt. Dann wird alles erfasst, dessen Erträge bei unbeschränkter Steuerpflicht keine ausländischen Einkünfte im Sinne von § 34d EStG wären (§ 4 AStG), nach dem Wortlaut etwa Guthaben bei deutschen Banken und Aktien deutscher Gesellschaften auch unter 10 %. Die Voraussetzungen des § 2 AStG müssen zusammen vorliegen:

Die Frist endet zehn Jahre nach Ende des Wegzugsjahres. Ziehst du am 1. Juli 2026 weg, bist du bis Ende Juni 2031 Inländer und kannst danach bis 31. Dezember 2036 unter § 4 AStG fallen. Die Erweiterung entfällt, wenn du nachweist, dass im Ausland eine vergleichbare Steuer von mindestens 30 % der deutschen auf diese Teile anfällt (§ 4 Abs. 2 AStG). Ob ein Zielland als niedrig besteuernd gilt, ist Einzelfallprüfung, siehe erweitert beschränkte Steuerpflicht.

Erblasser und Erbe: sechs Konstellationen im Vergleich

Annahme: Alle Beteiligten sind Deutsche.

Erblasser oder SchenkerErbeDeutsche SteuerpflichtErfasstes Vermögen
wohnt in Deutschlandlebt in Thailandunbeschränkt (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 a ErbStG)gesamter Erwerb weltweit
seit 3 Jahren in Thailandlebt in Thailandunbeschränkt (Nr. 1 b)gesamter Erwerb weltweit
seit 8 Jahren in Thailandwohnt in Deutschlandunbeschränkt über den Erbengesamter Erwerb, auch Thai-Condo
seit 8 Jahren in Südostasien, erfüllt § 2 AStGseit 8 Jahren im Auslanderweitert beschränkt (§ 4 AStG)Inlandsvermögen plus z. B. deutsche Bankguthaben
seit 8 Jahren in Thailand, § 2 AStG nicht erfülltseit 8 Jahren im Auslandbeschränkt (Nr. 3)nur Inlandsvermögen nach § 121 BewG
seit 12 Jahren in Thailand, nichts in Deutschlandseit 12 Jahren im Auslandkeinenichts
Typischer Irrtum

„Meine Kinder erben ohne deutsche Steuer, ich lebe ja in Thailand." Solange ein Kind in Deutschland wohnt, ist sein Erwerb dort voll steuerpflichtig. Der Wohnsitz der Eltern entscheidet dann nur noch mit, welche ausländische Steuer anrechenbar ist.

Gibt es ein Erbschaftsteuer-DBA mit Thailand oder anderen Staaten Südostasiens?

Nein. Laut Übersicht des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zum 1. Januar 2026 hat Deutschland Doppelbesteuerungsabkommen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer nur mit Dänemark, Frankreich, Griechenland, der Schweiz und den USA; die Bestimmungen mit Schweden sind seit 2024 aufgehoben (BMF, Stand der DBA). Die Einkommensteuer-DBA mit Thailand und Co. gelten für Erbschaften nicht.

Doppelbelastungen mildert nur die Anrechnung nach § 21 ErbStG, unter drei Bedingungen:

Welche Erbschaftsteuer erheben Thailand, die Philippinen, Vietnam und Malaysia?

Thailand und die Philippinen erheben eine eigene Erbschaftsteuer, Vietnam besteuert Erbschaften über die Einkommensteuer, Malaysia gar nicht.

LandSteuerSatzSchwelle oder AbzugAusländer zahlen auf
ThailandInheritance Tax (Erbe zahlt)10 %, Eltern und Kinder 5 %100 Mio. THB je ErblasserThai-Vermögen; mit Domizil weltweit
PhilippinenEstate Tax (Nachlass zahlt)6 % des NettonachlassesAbzug 500.000 PHP für Nicht-Ansässigephilippinisches Vermögen
VietnamEinkommensteuer des Empfängers10 %20 Mio. VND je Erwerb (ab 1.7.2026)Erwerbe in Vietnam
Malaysiakeine Erbschaftsteuer–––

Thailand. Der Inheritance Tax Act B.E. 2558 (2015) gilt seit Februar 2016 und wird vom Revenue Department Thailand erhoben. Steuerpflichtig ist der Erbe: nach Section 11 Thailänder, Ausländer mit Domizil in Thailand nach dem Einwanderungsrecht und andere Ausländer für Vermögen in Thailand. Ob ein Rentenvisum dafür reicht, regelt das Gesetz nicht ausdrücklich; verbreitet wird erst Permanent Residence als Domizil gesehen. Besteuert wird nur der Teil über 100 Mio. Baht je Erblasser (Section 12), bei 38 Baht je Euro rund 2,6 Mio. Euro. Ehegatten sind ausgenommen. Mehr im Leitartikel Auswandern nach Thailand.

Philippinen, Vietnam, Malaysia. Die philippinische Estate Tax von 6 % beruht auf Republic Act 10963; Ansässige erhalten 5 Mio. Peso Standardabzug, die Erklärung ist binnen eines Jahres fällig (Auswandern auf die Philippinen). In Vietnam hebt das Einkommensteuergesetz Nr. 109/2025/QH15 die Schwelle ab 1. Juli 2026 von 10 auf 20 Mio. Dong (Auswandern nach Vietnam). Malaysia hat die Estate Duty 1991 abgeschafft; Stand Oktober 2026, vor einer Planung vor Ort prüfen (Auswandern nach Malaysia).

Schenken vor oder nach dem Wegzug: Was ändert sich?

In den ersten fünf Jahren ändert der Wegzug an der Schenkungsteuer nichts. Entscheidend ist der Zehnjahreszeitraum: Nach § 14 ErbStG werden alle Erwerbe von derselben Person innerhalb von zehn Jahren zusammengerechnet. Der Freibetrag von 400.000 Euro je Kind steht also alle zehn Jahre neu zur Verfügung.

Eine Schenkung vor dem Wegzug läuft vollständig nach deutschem Recht. Wer nach Ablauf der fünf Jahre schenkt, während auch das Kind im Ausland lebt, bleibt ohne Inlandsvermögen außerhalb der deutschen Schenkungsteuer, mit Inlandsvermögen gilt ein gekürzter Freibetrag. Lebt das Kind in Deutschland, ist jede Schenkung voll steuerpflichtig.

Seit 2025 kommt eine Einkommensteuer-Falle hinzu. Nach § 19 Abs. 3 Investmentsteuergesetz (InvStG) gilt die unentgeltliche Übertragung von Fondsanteilen auf eine nicht unbeschränkt steuerpflichtige Person als Veräußerung, wenn die Anschaffungskosten mindestens 500.000 Euro betragen oder mindestens 1 % eines Fonds gehalten wurde. Schenken Eltern dem ausgewanderten Kind ein großes ETF-Depot, droht ihnen Steuer auf nicht realisierte Gewinne. Für GmbH-Anteile gilt Entsprechendes nach § 6 AStG (Wegzugsbesteuerung), für dein eigenes Depot siehe Depot nach dem Wegzug.

Was passiert praktisch, wenn in Thailand jemand stirbt?

Konten in Thailand werden mit dem Tod in der Praxis gesperrt, und ein deutscher Erbschein öffnet keine thailändische Bank. Zugriff gibt es meist erst, wenn ein thailändisches Gericht nach dem Civil and Commercial Code, Buch VI (Krisdika), einen Administrator of Estate bestellt hat. Das dauert nach Erfahrung von Experten vor Ort mehrere Monate.

Welches Erbrecht gilt, regelt aus deutscher Sicht die EU-Erbrechtsverordnung (EuErbVO): das Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthalts (Art. 21) oder, per Rechtswahl, der Staatsangehörigkeit (Art. 22). Bewährt haben sich drei Schritte:

Mehr dazu: Familienrecht beim Auswandern, Immobilie in Thailand kaufen.

Kurz gefragt

Muss ich Erbschaftsteuer in Deutschland zahlen, wenn ich im Ausland wohne?

Ja, wenn der Erblasser in Deutschland wohnt oder wenn du als Deutscher seit höchstens fünf Jahren im Ausland lebst. Dann ist der gesamte Erwerb steuerpflichtig (§ 2 ErbStG). Leben beide länger im Ausland, bleibt deutsches Inlandsvermögen wie eine Immobilie steuerpflichtig, unter den Voraussetzungen des § 4 AStG auch weiteres Vermögen.

Wie lange bin ich nach dem Auswandern noch erbschaftsteuerpflichtig?

Als Deutscher ohne Wohnsitz in Deutschland fünf Jahre lang voll (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 b ErbStG), danach mit deutschem Inlandsvermögen. Lebst du in einem niedrig besteuernden Gebiet und hast wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland, erweitert § 4 AStG den Umfang bis zum Ende des zehnten Jahres nach dem Wegzugsjahr.

Gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen zur Erbschaftsteuer mit Thailand?

Nein. Deutschland hat Erbschaftsteuer-DBA nur mit Dänemark, Frankreich, Griechenland, der Schweiz und den USA (BMF, Stand 1. Januar 2026). Thailändische Erbschaftsteuer wird nur nach § 21 ErbStG angerechnet, und nur auf Auslandsvermögen bei unbeschränkter Steuerpflicht.

Wie hoch ist die Erbschaftsteuer in Thailand?

Thailand besteuert nach dem Inheritance Tax Act B.E. 2558 nur den Teil einer Erbschaft über 100 Millionen Baht je Erblasser, mit 10 Prozent, für Eltern und Kinder als Erben 5 Prozent. Ehegatten sind ausgenommen. Ausländer ohne Domizil in Thailand zahlen nur auf Vermögen in Thailand.

Zahlt mein Kind in Deutschland Erbschaftsteuer, wenn ich in Thailand lebe?

Ja. Wohnt dein Kind in Deutschland, ist es selbst Inländer und versteuert den gesamten Erwerb, auch Vermögen in Thailand, mit 400.000 Euro Freibetrag. Thailändische Erbschaftsteuer auf dortiges Grundvermögen kann nach § 21 ErbStG angerechnet werden.

Lohnt es sich, vor dem Auswandern zu schenken?

Das hängt vom Vermögen und vom Wohnsitz der Kinder ab. Vor dem Wegzug gilt deutsches Recht mit vollen Freibeträgen, alle zehn Jahre neu nutzbar (§ 14 ErbStG). Bei Fondsanteilen an nicht unbeschränkt Steuerpflichtige kann seit 2025 zusätzlich Einkommensteuer nach § 19 InvStG anfallen. Die Reihenfolge gehört in die Planung mit einem Steuerberater.

Was das für deinen Absprung heißt

Erbschaftsteuer beim Auswandern ist eine Frage der Reihenfolge. Rechne ab deinem Wegzugsdatum die Fünf- und Zehn-Jahres-Grenzen aus, liste Vermögen und Wohnorte deiner Erben auf und prüfe die Schwellen des § 2 AStG. Stimme Schenkungen vor dem Wegzug mit dem Zehnjahreszeitraum ab, besonders bei Fonds und GmbH-Anteilen. Im Ruhestand in Südostasien gehören Testament und Unterlagen vor Ort in die ersten Monate.

Nachfolge über zwei Rechtsordnungen planen

Erbrecht, Schenkungsteuer und Testament vor Ort greifen ineinander. Dafür gehören ein deutscher Steuerberater und Experten vor Ort, die beratend tätig sind, an einen Tisch. Erstgespräch anfragen →

Weiterlesen

Primärquellen

  1. Bundesministerium der Justiz — § 2 ErbStG, § 14, § 16, § 21 ErbStG.
  2. Bundesministerium der Justiz — § 2 AStG, § 4 AStG.
  3. Bundesministerium der Justiz — § 121 BewG, § 19 InvStG.
  4. Bundesministerium der Finanzen — Stand der DBA am 1. Januar 2026.
  5. Revenue Department Thailand — Inheritance Tax Act B.E. 2558 (Sections 3, 11, 12, 16, 17).
  6. Philippinen — Republic Act 10963.
  7. Regierung Vietnam — Gesetz Nr. 109/2025/QH15.
  8. EU — Verordnung (EU) Nr. 650/2012.