Der Absprung

Blog · Thailand / Steuern

Steuererklärung in Thailand: Steuernummer, PND 90/91 und die Ansässigkeitsbescheinigung RO.22

Stand: 5. Oktober 2026 · Lesezeit ca. 11 Minuten

Zwei Sätze hört jeder, der länger in Thailand lebt: „Ausländer müssen dort nichts einreichen“ und „wer nirgends 180 Tage bleibt, ist nirgends steuerpflichtig“. Beide halten nicht. Hier steht, wann du eine Steuererklärung in Thailand abgeben musst, wie du Steuernummer und Formular wählst und warum Finanzamt, BZSt und Bank genau diese Erklärung als Nachweis sehen wollen.

Kurz gesagt

Eine Steuererklärung in Thailand musst du abgeben, wenn du im Kalenderjahr mindestens 180 Tage im Land warst und steuerbare Einkünfte über der Erklärungsschwelle hast. Dazu zählen ab 2024 erzielte Auslandseinkünfte, die du nach Thailand bringst. Abgabe ist bis zum 31. März des Folgejahres, online bisher acht Tage später, mit einer 13-stelligen Steuernummer (TIN).

  • PND 91 nur bei reinen Einkünften aus Beschäftigung (Pflicht über 120.000 Baht), PND 90 für alles andere (über 60.000 Baht).
  • Die Ansässigkeitsbescheinigung (RO.22) gibt es nur gegen abgegebene Erklärung und Steuerquittung.
  • Finanzamt, BZSt und Banken verlangen diesen Nachweis; „nirgends ansässig“ erkennt keiner an.

Wann musst du in Thailand eine Steuererklärung abgeben?

Du musst in Thailand eine Steuererklärung abgeben, sobald du im Kalenderjahr steuerbare Einkünfte oberhalb der Erklärungsschwelle hast; Steuerresident wirst du ab 180 Tagen Aufenthalt. Zuständig ist das Revenue Department Thailand, die Steuerverwaltung des Finanzministeriums. Der Leitfaden des Revenue Department zur PND 90 (Steuerjahr 2024) spricht von „at least 180 days“, die englische Übersicht zur Einkommensteuer von „more than 180 days“. Liegst du knapp an der Grenze, zähle nach Passstempeln und lass die Grenzfrage vor Ort klären. Die deutsche Zähllogik erklärt die 183-Tage-Regel.

Dann zählt die Höhe der Einkünfte. Wer nur Einkünfte aus Beschäftigung hat, erklärt nach dem Leitfaden zur PND 91 ab mehr als 120.000 Baht im Jahr (Verheiratete gemeinsam 220.000 Baht), bei allen anderen Einkunftsarten ab mehr als 60.000 Baht (gemeinsam 120.000 Baht). Das gilt auch für Nicht-Residenten mit thailändischen Einkünften.

Auslandseinkünfte besteuert Thailand bei Residenten nur, wenn sie ab dem 1. Januar 2024 erzielt und im selben oder einem späteren Jahr nach Thailand gebracht werden. Welche Überweisungen darunter fallen, erklärt die Remittance-Regel; hier geht es um die Praxis. Das Visum spielt keine Rolle, auch beim Destination Thailand Visa (DTV) zählen nur Tage und Einbringung.

180 TageAufenthalt im Kalenderjahr machen dich zum thailändischen Steuerresidenten
60 TageFrist für den TIN-Antrag ab dem ersten steuerbaren Einkommen
31. MärzAbgabe und Zahlung für das Vorjahr, online bisher bis 8. April
Erklärungspflicht ist nicht Steuerlast

Der Tarif beginnt erst oberhalb von 150.000 Baht Nettoeinkommen mit 5 Prozent und steigt in Stufen bis 35 Prozent für den Teil über 5 Millionen Baht (Leitfaden PND 90, Steuerjahr 2024). Eine Erklärung kann mit null Baht Steuer enden, bleibt aber Pflicht und ist später die Grundlage der Ansässigkeitsbescheinigung.

Wie beantragst du die Steuernummer (TIN) in Thailand?

Die Steuernummer (Taxpayer Identification Number, TIN) beantragst du als Ausländer mit dem Formular L.P. 10.1 beim Area Revenue Office, das für deinen Wohnort zuständig ist. Nach der Seite des Revenue Department zur Steuernummer ist der Antrag innerhalb von 60 Tagen ab dem ersten steuerbaren Einkommen zu stellen. Verlangt werden Pass oder Ausländerausweis, ein Adressnachweis und Belege zu Namens- oder Adressänderungen. Die TIN ist 13-stellig.

In der Praxis fragen viele Ämter zusätzlich nach Visum, TM.30-Adressmeldung und Mietvertrag; in Expat-Foren berichten Antragsteller ohne Arbeitserlaubnis von Absagen. Nenne deshalb einen klaren Grund: Du willst eine Erklärung abgeben. Zur Adressmeldung siehe TDAC, TM30 und 90-Tage-Meldung.

Für Unternehmer hat die TIN einen zweiten Zweck: Banken in Deutschland, Hongkong oder Singapur fragen in der CRS-Selbstauskunft nach der Steuernummer jedes Ansässigkeitsstaats. Ohne thailändische TIN bleibt deine Ansässigkeit eine Behauptung; auch beim Bankkonto in Thailand kann sie gefragt sein.

PND 90 oder PND 91: Welches Formular gilt für dich?

PND 91 ist das Formular für Personen, die ausschließlich Einkünfte aus Beschäftigung nach Section 40(1) des thailändischen Revenue Code haben; PND 90 gilt für alle anderen und für gemischte Einkünfte. Wer neben Lohn auch Zinsen, Dividenden oder Mieteinnahmen nach Thailand bringt, nimmt die PND 90.

Der Leitfaden zählt auch eine „pension“ zu den Einkünften nach Section 40(1). Ob deine deutsche Rente in Thailand überhaupt steuerbar ist und welches Formular dann passt, hängt vom Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Deutschland–Thailand ab, das je Rentenart unterschiedlich zuteilt; siehe Deutsche Rente in Südostasien versteuern.

Für Unternehmer: Steuerbar eingebrachte Dividenden deiner Gesellschaft in Hongkong oder Singapur gehören in die PND 90 (Nummer 3, Position 3); die Dividendensteueranrechnung gilt nur für thailändische Gesellschaften. Ab 120.000 Baht Einkünften außerhalb von Arbeitslohn gilt eine Mindestrechnung: 0,5 Prozent dieser Bruttoeinkünfte, wenn das mindestens 5.000 Baht ergibt und die reguläre Steuer übersteigt. Zur Struktur siehe Firma in Singapur, Wohnsitz in Thailand.

Welche Fristen gelten für die Steuererklärung in Thailand, und wie zahlst du?

Die Steuererklärung in Thailand ist bis zum 31. März des Folgejahres abzugeben und zu bezahlen, für das Steuerjahr 2026 also bis zum 31. März 2027. Wer online über das e-Filing-Portal des Revenue Department abgibt, hatte zuletzt acht Tage mehr (Steuerjahr 2024: bis 8. April 2025); ob das 2027 erneut gilt, prüfst du vor der Abgabe. Papier geht ans Area Revenue Branch Office, per Einschreiben nur aus Bangkok.

Ab 3.000 Baht Steuer sind drei Raten möglich (31. März, 30. April, 31. Mai). Verspätung kostet 1,5 Prozent Zuschlag pro angefangenem Monat plus bis zu 2.000 Baht Geldbuße. Bei Miet-, freiberuflichen und Geschäftseinkünften kommt die Halbjahreserklärung PND 94 hinzu, fällig bis 30. September.

Formular / DokumentWofürWoFrist
TIN (Formular L.P. 10.1)Steuernummer für Erklärung, RO.22 und CRS-SelbstauskunftArea Revenue Office am Wohnort60 Tage ab erstem steuerbaren Einkommen
PND 91Nur Einkünfte aus Beschäftigung (Section 40(1))Revenue Office, e-Filing, Post nur Bangkok31. März des Folgejahres, online bisher 8 Tage später
PND 90Alle anderen und gemischte Einkünfte, etwa Dividenden, Zinsen, Miete, GeschäftRevenue Office, e-Filing, Post nur Bangkok31. März des Folgejahres, online bisher 8 Tage später
PND 94Halbjahr bei Miet-, freiberuflichen und GeschäftseinkünftenRevenue Office oder online30. September desselben Jahres
Certificate of Residence (RO.22)Nachweis der Ansässigkeit nach DBA für Finanzamt, BZSt, BankRevenue Department, zuständiges Amt vorab erfragenKeine Frist; erst nach Abgabe und Zahlung, je Steuerjahr

Welche Freibeträge und Anrechnungen musst du belegen?

Freibeträge und Anrechnungen bekommst du nur mit Belegen, die das Revenue Department anfordern kann. Der Leitfaden zur PND 90 rechnet mit 60.000 Baht persönlichem Freibetrag und 60.000 Baht für einen Ehepartner ohne Einkünfte; bei ausländischem Ehepartner sind Passnummer und Staatsangehörigkeit anzugeben. Ab 65 Jahren gibt es eine Einkommensbefreiung bis 190.000 Baht, nur mit beigefügtem „Income Exemption Entitlement Form“.

Für ausländische Steuern gilt dasselbe Prinzip. Nach dem Handbuch des Revenue Department zur Anrechnung ausländischer Steuer (Foreign Tax Credit, November 2025) hältst du vor: ausländische Steuererklärungen und Zahlungsnachweise, Quellensteuerbescheinigungen und Belege der Einbringung wie Kontoauszüge. Gerechnet wird je Staat und Einkunftsart getrennt, umgerechnet zum Bankkurs am Tag der Einbringung oder zum Referenzkurs der Bank of Thailand vom Vortag.

Führe deshalb ab dem ersten Jahr ein Belegarchiv: Geld von vor 2024, laufende Einkünfte, jede Überweisung.

Was ist das RO.22, und wie bekommst du die Ansässigkeitsbescheinigung in Thailand?

Das RO.22 ist die thailändische Ansässigkeitsbescheinigung: ein Schreiben des Revenue Department, das deine steuerliche Ansässigkeit in Thailand für ein Steuerjahr im Sinne eines DBA bestätigt. RO.22 ist die übliche Praxisbezeichnung; das Revenue Department spricht vom Certificate of Residence (Individual Taxpayer).

Verlangt werden eine Kopie der abgegebenen Erklärung (PND 90 oder PND 91), die Steuerquittung, eine Kopie deiner Steuernummer-Karte, den Pass zur Zählung der Aufenthaltstage und bei Vertretung eine Vollmacht. Ohne Erklärung also kein Zertifikat. Gebühren und Bearbeitungsdauer nennt die Seite nicht. Die Bescheinigung bezieht sich auf ein Steuerjahr, du beantragst sie jährlich neu.

Ein Engpass bleibt: Wer im ersten Jahr nach dem Umzug einen Nachweis braucht, hat ihn frühestens nach der ersten Erklärung im Folgejahr. Diese Lücke planst du mit deinem Steuerberater.

Wofür brauchen Finanzamt, BZSt und Bank deine Ansässigkeitsbescheinigung?

Deutsche Stellen und Banken brauchen die Ansässigkeitsbescheinigung, weil ein DBA nur dem hilft, der seine Ansässigkeit im anderen Staat belegt. Drei Stellen fragen typischerweise:

Warum ist „nirgends ansässig“ kein Status?

„Nirgends ansässig“ ist kein Status, den das Finanzamt, das BZSt oder eine Bank akzeptiert. Die CRS-Selbstauskunft hat kein Feld „kein Staat“; passen Angaben und Unterlagen nicht zusammen, fragt die Bank nach, im schlechtesten Fall folgt eine Kontokündigung nach dem Wegzug.

Das deutsche Recht knüpft die unbeschränkte Steuerpflicht an Wohnsitz (§ 8 Abgabenordnung) und gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO). Wer eine Wohnung in Deutschland behält, bleibt dort unbeschränkt steuerpflichtig, gleich wie oft er reist. Siehe Wohnsitz abmelden.

Hinzu kommt das Außensteuergesetz (AStG). Nach § 2 AStG bleibt ein Deutscher mit mindestens fünf Jahren unbeschränkter Steuerpflicht in den letzten zehn Jahren bis zu zehn Jahre nach dem Wegzugsjahr erweitert beschränkt steuerpflichtig, wenn er niedrig besteuert oder „in keinem ausländischen Gebiet ansässig“ ist und wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland hat. Wer nirgends ansässig bleibt, erfüllt also selbst ein Merkmal; mehr zur erweitert beschränkten Steuerpflicht.

Prüfschritte für dein erstes Steuerjahr in Thailand

Dein erstes Steuerjahr läuft am saubersten in dieser Reihenfolge:

  1. Tage zählen: Ein- und Ausreisen aus dem Pass übertragen, Grenzfälle markieren.
  2. Einkünfte sortieren: thailändische Quellen, Auslandseinkünfte ab 2024, älteres Vermögen; jede Überweisung mit Datum, Betrag, Herkunft.
  3. Schwelle und Formular prüfen: 60.000 oder 120.000 Baht, PND 90 oder PND 91.
  4. TIN beantragen: früh im Jahr, mit Pass, Visum, TM.30 und Adressnachweis.
  5. Belege sammeln: Steuerbescheide, Quellensteuerbescheinigungen, Rentenbescheid, Kontoauszüge.
  6. Deutsche Seite klären: Abmeldung, Wohnung, DBA-Zuteilung je Einkunftsart mit einem deutschen Steuerberater.
  7. Erklären und zahlen: bis 31. März, Quittung aufbewahren.
  8. Nachweise nutzen: RO.22 beantragen, Selbstauskünfte der Banken aktualisieren, Erstattungen beim BZSt anstoßen.

Kurz gefragt

Muss ich als Rentner in Thailand eine Steuererklärung abgeben?

Ja, wenn du mindestens 180 Tage im Jahr in Thailand bist und steuerbare Einkünfte über der Schwelle hast, etwa ab 2024 erzielte und eingebrachte Einkünfte. Ob deine deutsche Rente dort steuerbar ist, regelt das DBA je Rentenart. Ab 65 gilt eine Befreiung bis 190.000 Baht, aber nur in der Erklärung.

Wie bekomme ich als Ausländer eine Steuernummer in Thailand?

Mit dem Formular L.P. 10.1 beim Area Revenue Office deines Wohnorts, mit Pass, Visum und Adressnachweis wie TM.30 oder Mietvertrag. Der Antrag ist innerhalb von 60 Tagen ab dem ersten steuerbaren Einkommen zu stellen. Fragt das Amt nach dem Grund, nenne die geplante Steuererklärung.

Was ist der Unterschied zwischen PND 90 und PND 91?

PND 91 gilt nur bei Einkünften aus Beschäftigung, Pflicht ab mehr als 120.000 Baht (Verheiratete 220.000). PND 90 gilt für alle anderen und gemischte Einkünfte wie Dividenden, Zinsen oder Miete, Pflicht ab mehr als 60.000 Baht (Verheiratete 120.000). Beide sind bis 31. März des Folgejahres fällig.

Bis wann muss ich die Steuererklärung in Thailand abgeben?

Bis zum 31. März des Folgejahres, für 2026 also bis 31. März 2027. Online gab es zuletzt acht Tage mehr, für das Steuerjahr 2024 bis 8. April 2025. Ob die Verlängerung erneut gilt, prüfst du vor der Abgabe. Verspätung kostet 1,5 Prozent Zuschlag pro Monat.

Wie bekomme ich eine Ansässigkeitsbescheinigung in Thailand?

Du beantragst beim Revenue Department das Certificate of Residence, meist RO.22 genannt. Verlangt werden die abgegebene PND 90 oder 91, die Steuerquittung, deine TIN-Karte und der Pass zur Zählung der Tage. Ohne Erklärung keine Bescheinigung; sie gilt je Steuerjahr und wird jährlich neu beantragt.

Kann ich steuerlich nirgends ansässig sein?

Praktisch nein. Banken müssen nach dem CRS eine Ansässigkeit feststellen, und § 2 AStG nennt „in keinem ausländischen Gebiet ansässig“ ausdrücklich als Merkmal der erweitert beschränkten Steuerpflicht. Wer eine Wohnung in Deutschland behält, bleibt dort ohnehin unbeschränkt steuerpflichtig.

Was das für deinen Absprung heißt

Bei der ersten Steuererklärung in Thailand müssen deutsche und thailändische Seite zusammenpassen, in dieser Reihenfolge: Tage und Einkünfte, TIN, Erklärung, RO.22, dann Bank und BZSt. Wer Ausschüttungen oder Kapitalerträge nach Thailand holt, braucht einen deutschen Steuerberater und Experten vor Ort, die beratend tätig sind. Den Gesamtplan zeigt Auswandern nach Thailand.

Deine erste Thai-Erklärung, mit beiden Seiten abgestimmt

Formular, Belege und Nachweis hängen an deinen Einkünften und deiner deutschen Ausgangslage. Das klären Steuerberater und beratend tätige Experten vor Ort gemeinsam. Erstgespräch anfragen →

Weiterlesen

Primärquellen

  1. Revenue Department Thailand — Guide to Personal Income Tax Return 2024 (PND 90) (Ansässigkeit, Schwellen, Tarif, Fristen, Freibeträge).
  2. Revenue Department Thailand — Guide to Personal Income Tax Return 2024 (PND 91) (Schwellen bei Arbeitslohn).
  3. Revenue Department Thailand — Personal Income Tax (Halbjahreserklärung).
  4. Revenue Department Thailand — Tax Identification (L.P. 10.1, 60 Tage).
  5. Revenue Department Thailand — Certificate of Residence (Individual Taxpayer) (RO.22).
  6. Revenue Department Thailand — Manual for Foreign Tax Credit Calculation Tool, November 2025 (Belege, Umrechnung).
  7. Bundeszentralamt für Steuern — Elektronisches Antragsverfahren (Portal seit 15.07.2025).
  8. Bundesrecht — § 50c EStG, § 13 FKAustG, § 2 AStG, § 8 AO.
  9. OECD Global Forum — AEOI: Status of Commitments (Thailand: Austausch ab 2023).
  10. Finanzamt Neubrandenburg — Rente im Ausland.