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Riester-Rente im Ausland, Rentenversicherung beim Auswandern: Was aus deiner Altersvorsorge wird
Stand: 5. Oktober 2026 · Lesezeit ca. 10 Minuten
Wer nach Thailand, Vietnam oder Malaysia zieht, nimmt seine Altersvorsorge nicht einfach mit. Gesetzliche Rente, Riester-Rente im Ausland, Rürup, Betriebsrente und Lebensversicherung folgen eigenen Regeln, und rund um die Rentenversicherung beim Auswandern halten sich hartnäckige Mythen. Hier steht, was bei jedem Vertragstyp passiert und was du vor der Abmeldung prüfst.
Deutsche können sich ihre gesetzlichen Rentenbeiträge beim Auswandern nicht auszahlen lassen, weil sie sich nach § 7 SGB VI auch im Ausland freiwillig versichern dürfen (§ 210 SGB VI). Bei der Riester-Rente im Ausland zählt nicht der Wegzug, sondern dein Wohnsitz zu Beginn der Auszahlungsphase: Liegt er außerhalb von EU und EWR, sind Zulagen und Steuervorteile zurückzuzahlen (§ 95 EStG).
- Allgemeine Wartezeit für die Regelaltersrente: 5 Jahre (§ 50 SGB VI).
- Freiwilliger Mindestbeitrag 2026: 112,16 € im Monat; den Erwerbsminderungsschutz erhält er in der Regel nicht.
- Altersvorsorgedepot ab 1. Januar 2027: gilt als Altersvorsorgevertrag, also dieselbe Drittstaatenregel wie bei Riester.
Was passiert mit deiner Altersvorsorge beim Auswandern?
Beim Auswandern nach Südostasien bleibt deine Altersvorsorge in Deutschland bestehen, aber jeder Vertragstyp reagiert anders. Förderrechtlich entscheidend ist, dass Thailand, Vietnam, Malaysia und die Philippinen Drittstaaten sind, also weder zur Europäischen Union (EU) noch zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören. Daran hängen Riester und das neue Altersvorsorgedepot. Bei Rürup, Betriebsrente und Lebensversicherung geht es vor allem darum, welcher Staat die Auszahlung besteuert. Das regelt das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen (DBA); Einzelheiten stehen im Beitrag zur Besteuerung der deutschen Rente in Südostasien.
| Vertragstyp | Was beim Wegzug in einen Drittstaat passiert | Was du vorher prüfst |
|---|---|---|
| Gesetzliche Rente | Anwartschaft bleibt, Rente wird auch ins Ausland gezahlt (§ 110 SGB VI); keine Beitragserstattung | Versicherungsverlauf, Wartezeiten, freiwillige Beiträge |
| Riester-Rente | Ansparen unschädlich; Rückzahlung, wenn der Wohnsitz bei Auszahlungsbeginn außerhalb von EU und EWR liegt | Zulagensumme, Wohnort bei Rentenbeginn, Beitragsfreistellung |
| Altersvorsorgedepot (ab 2027) | Gleiche Logik wie Riester | Förderberechtigung nach dem Wegzug |
| Rürup-Rente (Basisrente) | Keine Rückforderung, nicht kündbar; Rente bleibt in Deutschland steuerpflichtig | Beitragsfreistellung, Zuweisung im DBA |
| Betriebsrente | Anwartschaft bleibt nach drei Jahren Zusage (§ 1b BetrAVG) | Durchführungsweg, Fortführung, Besteuerung |
| Lebens- und private Rentenversicherung | Vertrag läuft weiter; Erträge deutscher Versicherer bleiben in Deutschland steuerpflichtig | Abschlussjahr, Wohnsitzklauseln, DBA |
Die Reihenfolge zählt: erst die Verträge sortieren, dann den Wohnsitz abmelden. Danach bist du meist nur noch beschränkt steuerpflichtig, und Vorsorgebeiträge sind in Deutschland grundsätzlich nicht mehr als Sonderausgaben abziehbar (§ 50 Abs. 1 Satz 4 EStG).
Kann ich mir meine Rentenbeiträge beim Auswandern auszahlen lassen?
Als deutscher Staatsbürger nein, jedenfalls nicht wegen des Wegzugs. Eine Beitragserstattung bekommt nach § 210 SGB VI nur, wer nicht versicherungspflichtig ist und kein Recht zur freiwilligen Versicherung hat. Deutsche haben dieses Recht nach § 7 SGB VI ausdrücklich auch bei gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland.
Ein Weg bleibt: Erreichst du die Regelaltersgrenze, ohne die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt zu haben, kannst du die Erstattung beantragen (§ 210 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI). Erstattet wird nur, was du selbst getragen hast, bei Arbeitnehmern also der Arbeitnehmeranteil, und frühestens 24 Kalendermonate nach dem Ende der Versicherungspflicht (§ 210 Abs. 2 SGB VI).
Für andere Staatsangehörige kann die Lage abweichen, vor allem bei Sozialversicherungsabkommen. In Südostasien besteht ein solches Abkommen nach der Übersicht der Deutschen Rentenversicherung (DRV) nur mit den Philippinen; Thailand, Vietnam und Malaysia sind vertragsloses Ausland.
Für Deutsche stimmt das nicht. Wer weniger als fünf Beitragsjahre hat, kann stattdessen mit freiwilligen Beiträgen die Wartezeit auffüllen und später eine Regelaltersrente beziehen.
Welche Wartezeiten zählen: 5, 35 oder 45 Jahre?
Für eine deutsche Altersrente brauchst du mindestens fünf Jahre Versicherungszeit, die allgemeine Wartezeit nach § 50 SGB VI. Die Altersrente für langjährig Versicherte setzt 35 Jahre voraus, die für besonders langjährig Versicherte 45 Jahre.
Was angerechnet wird, regelt § 51 SGB VI. Auf die fünf Jahre zählen alle Beitragszeiten, also auch freiwillige Beiträge; auf die 35 Jahre alle rentenrechtlichen Zeiten. Bei 45 Jahren zählen freiwillige Beiträge nur, wenn mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge vorhanden sind (§ 51 Abs. 3a Nr. 4 SGB VI). Fordere vor der Abreise deinen Versicherungsverlauf bei der DRV an und lass Lücken in einer Kontenklärung schließen.
Lohnt sich die freiwillige Rentenversicherung im Ausland?
Die freiwillige Rentenversicherung im Ausland lohnt sich vor allem, wenn du damit eine Wartezeit erreichst; als Geldanlage ist der Effekt überschaubar. 2026 beträgt der Mindestbeitrag 112,16 € und der Höchstbeitrag 1.571,70 € im Monat. Beiträge für 2026 müssen bis 31. März 2027 gezahlt sein (DRV, Beitragswerte 2026).
Rechenbeispiel: Zwölf Monate Mindestbeitrag kosten 1.345,92 €. Die Bemessungsgrundlage von 7.236 € ergibt beim vorläufigen Durchschnittsentgelt 2026 von 51.944 € (§ 3 SVBezGrV 2026) rund 0,139 Entgeltpunkte. Beim Rentenwert von 42,52 € ab 1. Juli 2026 (DRV) sind das etwa 5,92 € Monatsrente brutto. Ein Jahr Höchstbeitrag bringt rund 83 € Monatsrente. Freiwillige Beiträge ersetzen allerdings keine Pflichtbeiträge, und genau das entscheidet über den Erwerbsminderungsschutz.
Was wird aus dem Erwerbsminderungsschutz nach dem Wegzug?
Der Erwerbsminderungsschutz läuft nach dem Wegzug in der Regel aus, auch wenn du freiwillig weiterzahlst. Eine Erwerbsminderungsrente setzt nach § 43 SGB VI drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung voraus. Warst du bis zum Wegzug durchgehend pflichtversichert, erfüllst du diese Regel rechnerisch noch etwa 24 Monate nach dem letzten Pflichtbeitrag. Berücksichtigungszeiten für Kindererziehung und Anrechnungszeiten verlängern den Zeitraum (§ 43 Abs. 4 SGB VI).
Ausnahme: Wer die allgemeine Wartezeit vor dem 1. Januar 1984 erfüllt hat und jeden Monat seitdem lückenlos mit Anwartschaftserhaltungszeiten belegt, braucht keine Pflichtbeiträge (§ 241 Abs. 2 SGB VI). Dann sichern lückenlose freiwillige Beiträge den Schutz. Alle anderen prüfen eine private Absicherung, bevor der gesetzliche Schutz endet, und klären, ob der Vertrag einen Wohnsitz in Asien zulässt. Dasselbe Muster gilt bei der Krankenversicherung in Südostasien.
Riester-Rente im Ausland: Wann musst du Zulagen zurückzahlen?
Bei der Riester-Rente im Ausland löst nicht der Wegzug die Rückzahlung aus, sondern dein Wohnsitz zu Beginn der Auszahlungsphase. Nach § 95 EStG gelten die Rückzahlungsregeln der §§ 93 und 94 EStG, wenn sich dein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt ab Beginn der Auszahlungsphase außerhalb von EU und EWR befindet. Wer in der Ansparphase nach Thailand zieht und vor Rentenbeginn in einen EU-Staat zurückkehrt, ist nach dem Wortlaut nicht betroffen.
Greift die Regel, sind alle Zulagen und die nach § 10a EStG gesondert festgestellten Steuerermäßigungen zurückzuzahlen (§ 93 Abs. 1 EStG), und die angesammelten Erträge sind zu versteuern. Der Anbieter behält den Betrag ein, den ihm die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) mitteilt (Finanzverwaltung NRW).
- Die frühere Stundung des Rückzahlungsbetrags gibt es nicht mehr. Die alte Fassung von § 95 Abs. 2 EStG gilt nur für Stundungsfälle mit Auszahlungsbeginn vor dem 1. Januar 2023 (§ 52 Abs. 51a EStG).
- § 95 EStG greift auch, wenn du in Deutschland noch eine Wohnung hast, nach einem DBA aber als in einem Drittstaat ansässig giltst (siehe 183-Tage-Regel).
Neue Zulagen gibt es nach dem Wegzug meist nicht, weil unmittelbar förderberechtigt vor allem Pflichtversicherte sind (§ 10a EStG). Üblich ist die Beitragsfreistellung. Kündigen ist keine Abkürzung: Auch die Kündigung ist eine schädliche Verwendung mit denselben Folgen.
Altersvorsorgedepot ab 2027: Gilt beim Wegzug dieselbe Regel?
Ja. Das Altersvorsorgedepot gilt als Altersvorsorgevertrag (§ 1 Abs. 1b Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz, AltZertG, ab 1. Januar 2027). Damit gelten die §§ 93 und 95 EStG auch hier; das Reformgesetz ändert § 95 EStG nicht. Lebst du zu Beginn der Auszahlungsphase außerhalb von EU und EWR, sind die Zulagen zurückzuzahlen.
Das Altersvorsorgereformgesetz wurde am 29. Mai 2026 verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 156). Eckdaten laut Gesetzestext:
- Grundzulage: 50 % auf Beiträge bis 360 € und 25 % auf Beiträge von 360,01 € bis 1.800 €, höchstens 540 € im Jahr (§ 84 EStG neu); Kinderzulage bis 300 € je Kind.
- Neu förderberechtigt: Selbstständige unter 67 mit Gewerbe- oder freiberuflichen Einkünften, die für das Beitragsjahr eine Steuererklärung abgeben (§ 10a Abs. 1 EStG neu).
- Auszahlung frühestens ab 65, Beginn spätestens mit 70 (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 AltZertG neu).
Ob die Förderung nach dem Wegzug weiterläuft, etwa für beschränkt steuerpflichtige Selbstständige mit deutschen Einkünften, regelt das Gesetz nicht ausdrücklich; das prüfst du vor Abschluss. Wer den Ruhestand fest in Südostasien plant, rechnet mit der Rückzahlung bei Auszahlungsbeginn. Für freies Vermögen bleibt das normale Wertpapierdepot nach dem Wegzug das Werkzeug.
Rürup-Rente im Ausland: Kündigen, ruhen lassen oder weiterzahlen?
Eine Rürup-Rente (Basisrente) kannst du weder kündigen noch auszahlen lassen. Nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG sind die Ansprüche nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar; gezahlt wird eine lebenslange Leibrente frühestens ab 62. Möglich ist meist die Beitragsfreistellung.
Eine Rückforderung wie bei Riester gibt es nicht. Die Rente bleibt aber für beschränkt Steuerpflichtige eine inländische Einkunft (§ 49 Abs. 1 Nr. 7 EStG); der Besteuerungsanteil liegt bei Rentenbeginn 2026 bei 84 % (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG). Wer am Ende zugreifen darf, entscheidet das DBA.
Betriebsrente im Ausland: Was entscheidet der Durchführungsweg?
Deine Betriebsrente bleibt erhalten, wenn die Zusage beim Ende des Arbeitsverhältnisses mindestens drei Jahre bestand und du mindestens 21 bist (§ 1b Betriebsrentengesetz, BetrAVG). Ohne deine Zustimmung darf der Arbeitgeber nur Kleinanwartschaften bis 1,5 % der monatlichen Bezugsgröße abfinden, 2026 rund 59 € Monatsrente (§ 3 Abs. 2 BetrAVG).
Steuerlich entscheidet der Durchführungsweg. Direktzusage und Unterstützungskasse führen zu Arbeitslohn, den Deutschland über § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG erfasst. Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds fallen unter § 22 Nr. 5 EStG und bleiben über § 49 Abs. 1 Nr. 10 EStG inländische Einkünfte. Das OECD-Musterabkommen weist Ruhegehälter dem Wohnsitzstaat zu, einzelne DBA weichen ab.
Kapitallebens- und private Rentenversicherung: Was gilt nach dem Wegzug?
Eine Kapitallebens- oder private Rentenversicherung läuft beim Wegzug weiter, eine Rückforderung gibt es nicht. Erträge nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG bleiben inländische Einkünfte, wenn der Versicherer seinen Sitz in Deutschland hat (§ 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a EStG). Für Verträge vor 2005 gilt altes Recht fort (§ 52 Abs. 28 EStG); bei neueren wird nach zwölf Jahren Laufzeit und Auszahlung ab 60 (Verträge ab 2012: ab 62) nur die Hälfte der Erträge angesetzt. Lebenslange Renten werden mit dem Ertragsanteil besteuert (§ 49 Abs. 1 Nr. 7 EStG). Prüfe außerdem, ob Zusatzbausteine an einen Wohnsitz in der EU gebunden sind, und lies vor dem Auflösen von Konten den Beitrag zur Kontokündigung nach dem Wegzug.
Kurz gefragt
Kann ich mir als Deutscher meine Rentenbeiträge beim Auswandern auszahlen lassen?
Nein. Eine Erstattung nach § 210 SGB VI gibt es nur ohne Recht zur freiwilligen Versicherung, und Deutsche haben dieses Recht nach § 7 SGB VI auch im Ausland. Den selbst getragenen Anteil bekommst du erst zurück, wenn du die Regelaltersgrenze ohne fünf Beitragsjahre erreichst.
Muss ich Riester-Zulagen zurückzahlen, wenn ich nach Thailand ziehe?
Nicht wegen des Umzugs selbst. Nach § 95 EStG zählt, wo du zu Beginn der Auszahlungsphase wohnst. Liegt dein Wohnsitz dann außerhalb von EU und EWR, sind Zulagen und Steuerermäßigungen zurückzuzahlen und Erträge zu versteuern. Eine Stundung sieht das geltende Recht nicht mehr vor.
Soll ich meinen Riester-Vertrag vor dem Auswandern kündigen?
In der Regel nicht. Die Kündigung ist eine schädliche Verwendung nach § 93 EStG: Zulagen und Steuervorteile gehen zurück, Erträge werden versteuert. Üblich ist die Beitragsfreistellung. Über die Rückzahlung entscheidet erst dein Wohnsitz bei Auszahlungsbeginn.
Kann ich freiwillig in die deutsche Rentenversicherung einzahlen, wenn ich im Ausland lebe?
Ja, § 7 SGB VI erlaubt das Deutschen auch bei gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland. 2026 liegt der Monatsbeitrag zwischen 112,16 € und 1.571,70 €. Freiwillige Beiträge zählen für die fünfjährige Wartezeit, erhalten aber in der Regel nicht den Erwerbsminderungsschutz.
Bekomme ich meine deutsche Rente in Thailand ausgezahlt?
Ja. Wer seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, erhält nach § 110 SGB VI grundsätzlich die Leistungen der Rentenversicherung, auch im vertragslosen Ausland wie Thailand. Welcher Staat die Rente besteuern darf, regelt das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Thailand.
Was passiert mit dem Altersvorsorgedepot, wenn ich auswandere?
Das Altersvorsorgedepot gilt ab 2027 als Altersvorsorgevertrag, deshalb greift dieselbe Regel wie bei Riester: Liegt dein Wohnsitz bei Auszahlungsbeginn außerhalb von EU und EWR, sind die Zulagen zurückzuzahlen. Ob nach dem Wegzug weiter Zulagen fließen, hängt an der Förderberechtigung.
Was das für deinen Absprung heißt
Altersvorsorge bleibt in der Wegzugsplanung oft liegen, bis eine Rückforderung oder Versorgungslücke auffällt. Sinnvoll ist eine feste Reihenfolge: Versicherungsverlauf klären, alle Verträge mit Zulagen und Bedingungen auflisten, die Lücke beim Erwerbsminderungsschutz bewerten, dann über freiwillige Beiträge entscheiden und erst danach abmelden. Ob du im Alter in Asien bleibst, entscheidet vor allem über Riester und Altersvorsorgedepot; dazu passen der Überblick zum Ruhestand in Südostasien und der Leitartikel zum Auswandern nach Thailand.
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Weiterlesen
- Deutsche Rente in Südostasien versteuern — welcher Staat zugreifen darf
- Ruhestand in Südostasien — Visum, Kosten, Alltag
- Krankenversicherung in Südostasien — die zweite Absicherung, die beim Wegzug endet
- Beschränkte Steuerpflicht — was Deutschland danach noch besteuert
- Wohnsitz abmelden — der Schritt nach dem Sortieren
Primärquellen
- SGB VI — § 7, § 43, § 50, § 51, § 210, § 241 (Versicherung, Wartezeiten, Erstattung, Erwerbsminderung).
- EStG — § 93, § 95, § 52, § 10, § 49 (Riester-Rückzahlung, Basisrente, inländische Einkünfte).
- BetrAVG — § 1b, § 3 (Unverfallbarkeit, Abfindung).
- Bundesgesetzblatt — Altersvorsorgereformgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 156 (Altersvorsorgedepot, Zulagen ab 2027).
- Deutsche Rentenversicherung — Beitragswerte 2026, Rentenanpassung 2026, Sozialversicherungsabkommen.
- Finanzverwaltung NRW — Schädliche Verwendung und ihre Folgen (Rückzahlung, Einbehalt durch den Anbieter).
- Verordnung — § 3 SVBezGrV 2026 (vorläufiges Durchschnittsentgelt).