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Der Absprung Erstgespräch

Wissen — Kapitel I · Raus aus Deutschland

Die Wegzugsbesteuerung: die Rechnung vor dem Absprung.

Wer Anteile an einer GmbH besitzt und Deutschland verlässt, zahlt unter Umständen Steuern auf einen Gewinn, den er nie kassiert hat. § 6 AStG ist der Paragraf, der über Timing und Reihenfolge deines Absprungs entscheidet — hier ist der nüchterne Überblick.

ca. 8 Min. Lesezeit Stand: Juli 2026 Allgemeine Information — keine Steuerberatung
Bevor du weiterliest: Diese Seite erklärt eine komplexe steuerliche Regelung allgemein und vereinfacht. Sie ist keine Steuer- oder Rechtsberatung und ersetzt keine Einzelfallprüfung. Ob und wie § 6 AStG dich betrifft, klärt ein Steuerberater — für deinen Fall gehören Steuerberater und beratend tätige Experten vor Ort an den Tisch — wir stellen den Kontakt her. Gesetzesstand: Juli 2026.

Die Wegzugsbesteuerung ist die vielleicht am meisten unterschätzte Position in der Rechnung eines Auswanderers. Die Logik des Gesetzes: Deutschland hat zugesehen, wie der Wert deiner GmbH-Anteile über die Jahre gewachsen ist — und will auf diesen Zuwachs zugreifen, bevor du mit den Anteilen im Gepäck das Land verlässt. Dafür tut das Finanzamt so, als hättest du deine Anteile am Tag des Wegzugs verkauft. Zum vollen Marktwert. Ohne dass ein einziger Euro geflossen ist.

IWann § 6 AStG greift

Die Regelung betrifft natürliche Personen, die Anteile an einer Kapitalgesellschaft im Sinne des § 17 EStG halten — also mindestens ein Prozent, irgendwann innerhalb der letzten fünf Jahre. Die GmbH muss dafür nicht groß sein: Auch die Ein-Personen-UG zählt.

Hinzu kommt eine persönliche Voraussetzung: Du warst innerhalb der letzten zwölf Jahre insgesamt mindestens sieben Jahre unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland. Auf wen beides zutrifft, für den lösen vor allem drei Ereignisse die Steuer aus:

  • die Aufgabe der unbeschränkten Steuerpflicht — der klassische Wegzug mit Aufgabe von Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt;
  • die unentgeltliche Übertragung der Anteile an eine Person im Ausland — etwa die Schenkung an das im Ausland lebende Kind;
  • der Verlust des deutschen Besteuerungsrechts auf anderem Weg, etwa wenn du nach einem Doppelbesteuerungsabkommen in einem anderen Staat ansässig wirst, obwohl in Deutschland noch eine Wohnung besteht.

Der letzte Punkt wird oft übersehen: Die Wegzugsbesteuerung kann greifen, bevor du dich abgemeldet hast — allein durch die Verlagerung deines Lebensmittelpunkts. Wie eng Abmeldung und tatsächliche Verhältnisse zusammenhängen, erklärt unser Kapitel »Wohnsitz abmelden«.

IIDie Rechnung an einem Beispiel

Wie hoch der fiktive Veräußerungsgewinn ausfällt, hängt vom gemeinen Wert der Anteile ab. Gibt es keine aktuellen Verkäufe unter fremden Dritten, greift die Finanzverwaltung regelmäßig auf das vereinfachte Ertragswertverfahren zurück (§§ 199 ff. BewG): Der nachhaltige Jahresertrag wird mit dem gesetzlichen Faktor 13,75 multipliziert. Für eine profitable GmbH kommt dabei schnell eine überraschend große Zahl heraus:

Das Bemerkenswerte an dieser Rechnung: Es ist kein Geld geflossen. Die Steuer entsteht auf einen Buchgewinn — im Fachjargon dry income. Genau deshalb gehört diese Position an den Anfang jeder Auswanderungsplanung, nicht an ihr Ende.

Die Wegzugssteuer bestraft nicht das Auswandern. Sie bestraft das unvorbereitete Auswandern.

IIIRaten und Rückkehr: die eingebauten Ventile

Das Gesetz kennt zwei Entlastungen. Erstens die Ratenzahlung: Auf Antrag kann die Steuer in sieben gleichen Jahresraten entrichtet werden — seit der Reform 2022 auch beim Wegzug ins EU-Ausland in der Regel nur gegen Sicherheitsleistung. Zweitens die Rückkehrregelung: Wer innerhalb von sieben Jahren wieder unbeschränkt steuerpflichtig wird (auf Antrag verlängerbar auf bis zu zwölf Jahre), kann den Steueranspruch rückwirkend entfallen lassen. Bedingung ist unter anderem, dass die Anteile zwischenzeitlich weder veräußert noch übertragen wurden und keine Gewinnausschüttungen über einer wesentlichen Schwelle erfolgt sind.

Beide Ventile sind wertvoll — und beide sind Antrags- und Detailfragen, bei denen Formulierungen und Fristen zählen. Überblick hier, Umsetzung beim Steuerberater.

IVGestaltungsansätze im Überblick

Es gibt eine Landkarte legaler Wege, die Belastung zu ordnen. Wir zeichnen sie hier bewusst nur grob — welche Route für dich offensteht, ist Einzelfallarbeit mit Steuerberatern:

  • Beteiligungshöhe prüfen: Unterhalb der Ein-Prozent-Schwelle des § 17 EStG greift § 6 AStG nicht. Für Mitgesellschafter mit kleinen Anteilen ist das die erste Frage.
  • Rechtsformwechsel: Anteile an einer gewerblich geprägten GmbH & Co. KG fallen nicht unter § 17 EStG — dafür gelten dort eigene Regeln (Betriebsstätte, Entstrickung), die den Vorteil wieder kosten können. Kein Selbstläufer, sondern eine Abwägung.
  • Stiftungs- und Holding-Modelle: Die Übertragung auf eine Familienstiftung oder eine veränderte Beteiligungsarchitektur kann die Anteile vom Wegzug entkoppeln — gegen eigene Kosten, Bindungen und Steuerfolgen.
  • Wert und Zeitpunkt: Bewertungsstichtag, Ertragslage und dokumentierte Rückkehrabsicht beeinflussen die Rechnung erheblich. Auch Ausschüttungspolitik vor dem Wegzug gehört auf den Prüfstand.

Wichtig ist die Richtung des Gedankens: Erst wird die Struktur geordnet, dann wird umgezogen. Umgekehrt wird es teuer.

VDie richtige Reihenfolge

In der Praxis scheitern Absprünge selten an Visa oder Wohnungen — sie werden teuer durch die falsche Reihenfolge. Die bewährte Abfolge sieht so aus:

  1. Bestandsaufnahme: Beteiligungen, Unternehmenswert, stille Reserven, Familiensituation. Erst wissen, worüber gesprochen wird.
  2. Struktur klären: Mit dem Steuerberater die Wegzugsfolgen rechnen und die passende Gestaltung festlegen — solange du noch in Deutschland ansässig bist.
  3. Dann der Wegzug: Wohnung, Abmeldung, neue Ansässigkeit — sauber und konsequent (Details im Kapitel »Wohnsitz abmelden«).
  4. Zuletzt das Fundament in Asien: Struktur in Hongkong, Singapur oder Labuan, Konto, Alltag — begleitet von beratend tätigen Experten vor Ort.

VIHäufige Fragen

Gilt die Wegzugsbesteuerung auch beim Umzug innerhalb der EU?

Ja. Seit der Reform zum 1. Januar 2022 wird die Steuer grundsätzlich auch beim Wegzug in EU- und EWR-Staaten sofort festgesetzt; die frühere dauerhafte zinslose Stundung ist entfallen. Es bleibt die Ratenzahlung über sieben Jahre auf Antrag, in der Regel gegen Sicherheitsleistung.

Betrifft § 6 AStG auch kleine GmbHs und UGs?

Ja. Es kommt nicht auf die Größe der Gesellschaft an, sondern auf deine Beteiligung: mindestens ein Prozent innerhalb der letzten fünf Jahre. Auch Anteile an einer kleinen UG oder einer vermögensverwaltenden GmbH fallen darunter.

Was passiert, wenn ich nach ein paar Jahren zurückkomme?

Dafür gibt es die Rückkehrregelung: Bei Rückkehr innerhalb von sieben Jahren (verlängerbar auf bis zu zwölf) kann der Steueranspruch rückwirkend entfallen — sofern die Anteile nicht veräußert wurden und keine wesentlichen Ausschüttungen erfolgt sind. Die Bedingungen im Detail gehören in die Beratung.

Reicht es, den Wohnsitz einfach nicht abzumelden?

Nein. Steuerlich zählen die tatsächlichen Verhältnisse, nicht der Meldeschein. Wer faktisch weg ist, aber gemeldet bleibt, riskiert das Schlechteste aus beiden Welten: fortlaufende deutsche Steuerpflicht und trotzdem Streit über den Zeitpunkt des Wegzugs.

Gilt das auch für mein Einzelunternehmen?

§ 6 AStG betrifft Anteile an Kapitalgesellschaften. Beim Wegzug mit Einzelunternehmen oder Personengesellschaft drohen stattdessen andere Entstrickungstatbestände — im Ergebnis ähnlich relevant. Auch das gehört vor dem Absprung auf den Tisch.

Der nächste Schritt.

Ob und wie dich die Wegzugsbesteuerung betrifft, gehört zu den ersten Fragen im Erstgespräch: wo du stehst, was zu klären ist, in welcher Reihenfolge — und mit welchen Experten die Umsetzung sauber läuft.

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