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Blog · Thailand-Praxis

Einreisen und gemeldet bleiben: TDAC, TM30, 90-Tage-Meldung und Re-Entry

Stand: 23. August 2026 · Lesezeit ca. 7 Minuten

Vier Begriffe, vier verschiedene Aufgaben. Wer TDAC, TM30, TM47 und Re-Entry in einen Topf wirft, übersieht schnell eine Frist. Die saubere Lösung ist eine Zeitleiste: vor der Einreise, nach dem Einzug, nach 90 Tagen und vor einer Ausreise.

1. TDAC — vor der Einreise

Die Thailand Digital Arrival Card gilt seit dem 1. Mai 2025 grundsätzlich für Nicht-Thais, die nach Thailand einreisen. Sie wird über das offizielle Immigration-Portal innerhalb der drei Tage vor Ankunft eingereicht, ist kostenlos und gilt für die angegebene Einreise. Sie ist kein Visum und verlängert keinen Aufenthalt.

2. TM30 — nach dem Einzug

TM30 ist die Meldung der Unterkunft. Die offizielle Anleitung richtet die Pflicht an Hauseigentümer, Haushaltsvorstand, Vermieter oder Hotelmanager und knüpft sie an eine Frist von 24 Stunden. Im Hotel läuft das häufig im Hintergrund; bei privater Miete sollte der Beleg aktiv mit dem Vermieter geklärt und aufbewahrt werden.

3. TM47 — bei mehr als 90 Tagen

Wer sich länger als 90 Tage in Thailand aufhält, fällt in das Verfahren zur 90-Tage-Meldung. Das Formular TM47 meldet den aktuellen Aufenthaltsort. Es ist ausdrücklich keine Visum- oder Aufenthaltsverlängerung. Die konkrete Fälligkeit hängt vom individuellen Einreise- und Meldeverlauf ab — nicht von einer pauschalen Kalendererinnerung.

4. TM8 / Re-Entry — vor der Ausreise

Eine Re-Entry Permit wird über TM8 beantragt und setzt eine bestehende befristete Aufenthaltserlaubnis voraus. Sie soll diese Erlaubnis bei einer Aus- und Wiedereinreise erhalten. Ob sie nötig ist, hängt vom bestehenden Status und dessen Einreiserechten ab; ein Multiple-Entry-Visum ist nicht dasselbe wie eine Re-Entry Permit.

Die Zeitleiste eines typischen Falls

Drei Tage vor Ankunft: TDAC einreichen. Nach Einzug: TM30-Beleg mit Hotel oder Vermieter klären. Vor Tag 90: individuelle TM47-Fälligkeit prüfen. Vor einem Flug aus Thailand: prüfen, ob der aktuelle Aufenthaltsstatus eine Re-Entry Permit verlangt.

Welche Unterlagen in die digitale Mappe gehören

Passdatenseite und aktuelle Einreisestempel; erteiltes Visum bzw. Aufenthaltserlaubnis; TDAC-Bestätigung; Mietvertrag oder Hotelbestätigung; TM30-Beleg; letzte TM47-Bestätigung; Reiseroute; gegebenenfalls TM8-/Re-Entry-Beleg. Dateinamen sollten Datum und Vorgang tragen — nicht „scan_final_neu2.pdf“.

Gilt nicht als Ersatz für

Keine dieser Meldungen ersetzt eine Verlängerung, ein Visum, eine Arbeitserlaubnis oder eine steuerliche Prüfung. Umgekehrt nimmt ein gültiges Visum die Meldepflichten nicht automatisch weg.

Kurz gefragt

Muss die TDAC bei jeder Einreise neu ausgefüllt werden?

Sie gilt für die konkret angegebene Einreise; für eine neue Einreise ist eine neue Meldung erforderlich.

Melde ich TM30 selbst?

Die offizielle Pflicht trifft die Unterkunftsseite, etwa Eigentümer, Vermieter oder Hotelmanager. Praktisch sollte der Ausländer den Beleg trotzdem prüfen und sichern.

Verlängert TM47 meinen Aufenthalt?

Nein. Die 90-Tage-Meldung ist eine Adress-/Aufenthaltsmeldung, keine Verlängerung.

Ein kleiner Kalender verhindert große Reibung

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Primärquellen

  1. Thai Immigration — TDAC official guide und Start zum 1. Mai 2025.
  2. Thai Immigration — TM30-Portal und Anleitung.
  3. Thai Immigration — TM47-Formular.
  4. Thai Immigration — Public Handbook zur Re-Entry Permit (TM8).