Der Absprung

Blog · Recht & Steuer

Thailands Remittance-Regel: Wann Auslandseinkünfte in Thailand steuerpflichtig werden

Stand: 23. August 2026 · Lesezeit ca. 6 Minuten

Kaum ein Thema wird beim Absprung nach Thailand so verkürzt erzählt wie die Steuer. „Ab 180 Tagen zahlst du dort" heißt es in der einen Runde, „ausländisches Einkommen ist ohnehin steuerfrei" in der nächsten. Beides greift zu kurz. Wer versteht, wie Steueransässigkeit, Remittance und Doppelbesteuerungsabkommen zusammenspielen, sieht schnell: Die Zahl 180 ist ein Anfangspunkt, keine Rechnung. Wir gehen die Bausteine der Reihe nach durch.

Baustein eins: Steueransässigkeit — die 180-Tage-Schwelle

Nach der offiziellen Erläuterung des Thai Revenue Department wird man in Thailand im Grundsatz steuerlich ansässig, wenn man sich im thailändischen Steuerjahr mindestens 180 Tage im Land aufhält. Das ist der erste und einzige Schwellenwert, der sich schlicht zählen lässt — Tage im Land, über das Steuerjahr summiert.

Wichtig ist, was diese Schwelle nicht ist: Sie ist keine Aussage über die Höhe einer Steuer und auch keine automatische Steuerpflicht auf alles, was man verdient. Steueransässigkeit ist die Eintrittskarte in das thailändische Steuersystem, nicht die Rechnung am Ausgang. Ob überhaupt etwas zu versteuern ist, entscheidet sich erst mit den nächsten Bausteinen.

Baustein zwei: Das Remittance-Prinzip

Bei ab 2024 erzielten ausländischen Einkünften sind nach den veröffentlichten Erläuterungen insbesondere zwei Zeitpunkte sauber zu dokumentieren: ob die Person im Einkunftsjahr thailändischer Steuerresident war und ob bzw. wann die Einkünfte später nach Thailand eingebracht (remitted) werden. Der Zahlungsfluss ist damit ein eigener Prüfschritt neben der Aufenthaltszählung; Einkunftsart, DBA und Anrechnung kommen hinzu.

Aus dem Prinzip folgt eine Trennung, die viele überrascht: Der Ort, an dem Einkünfte entstehen, und der Zeitpunkt, an dem sie nach Thailand fließen, sind nicht dasselbe. Genau an dieser Trennung setzt die Änderung an, die das Thema seit 2024 neu ordnet.

Baustein drei: Die Änderung für ab 2024 erzielte Einkünfte

Für ab dem 1. Januar 2024 erzielte ausländische Einkünfte sind nach den Erläuterungen des Thai Revenue Department Einkunftsjahr, Steuerresidentenstatus und Remittance getrennt zu prüfen. Die frühere Praxis, Einkünfte durch bloße Überweisung erst im Folgejahr steuerfrei zu stellen, gilt in dieser Form nicht mehr.

Konkret bedeutet das: Wer sich früher darauf verlassen hat, Auslandseinkommen einfach ein Jahr „liegen zu lassen" und dann steuerneutral einzubringen, muss die Lage neu bewerten. Für ab 2024 erzielte Einkünfte wird jeder der drei Faktoren einzeln betrachtet — wann die Einkünfte entstanden sind, ob man im relevanten Jahr Steuerresident war und wann eingebracht wurde. Ob daraus im Einzelfall eine Steuer folgt, hängt vom Zusammenspiel dieser Faktoren ab, nicht von einer pauschalen Faustregel.

Baustein vier: DBA und Foreign Tax Credit — die Doppelbesteuerung ist kein Automatismus

Bleibt die Frage, die für viele die wichtigste ist: Zahle ich dann doppelt — einmal im Herkunftsland, einmal in Thailand? Die Antwort ist kein einfaches Ja oder Nein. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und Foreign Tax Credit sind eigenständige Prüfschritte. Eine Doppelbesteuerung wird nicht automatisch vermieden, sondern nach den Regeln des jeweiligen DBA und der Anrechnung bereits gezahlter Steuer.

Das heißt zweierlei. Erstens: Es gibt Mechanismen, damit dieselben Einkünfte nicht ungemildert zweimal belastet werden. Zweitens: Diese Mechanismen greifen nicht von selbst, sondern verlangen eine Prüfung — welches DBA gilt, welche Einkunftsart vorliegt, welche Steuer bereits wo gezahlt wurde und wie sie angerechnet wird. Der Foreign Tax Credit ist ein Rechenschritt mit Voraussetzungen, kein Freibrief.

Warum 180 Tage allein keine Steuerlast ergeben

Fügt man die Bausteine zusammen, wird die Kernregel deutlich: 180 Aufenthaltstage allein ergeben keine konkrete Steuerlast. Sie begründen die Steueransässigkeit — mehr nicht. Was tatsächlich zu versteuern ist, hängt von der Einkunftsart, dem einschlägigen DBA, dem Zahlungsfluss nach Thailand und der bereits gezahlten Steuer ab. Diese vier Größen zusammen ergeben ein Bild — und dieses Bild ist in jedem Fall anders. Genau deshalb lässt sich die Frage „Was zahle ich in Thailand?" seriös nur im Einzelfall beantworten, mit einem Steuerberater in Thailand, der die Zahlen kennt.

Was das für deinen Absprung heißt

Die Remittance-Regel ist kein Grund zur Angst und kein Versprechen auf „steuerfrei". Sie ist ein System aus vier Fragen: Bist du 180 Tage ansässig? Werden Einkünfte nach Thailand eingebracht? Wann sind sie entstanden? Was greift über DBA und Anrechnung? Wir arbeiten den Absprung nach Thailand deshalb mit lokalen Steuerberatern für deinen konkreten Fall durch — mit dokumentierten Zahlungsflüssen und geklärter DBA-Lage, nicht mit einer Faustregel über Aufenthaltstage.

Gilt für / Gilt nicht

Gilt für: Personen, die in Thailand steuerlich ansässig werden können (im Grundsatz ab 180 Aufenthaltstagen im Steuerjahr) und ausländische Einkünfte beziehen, die nach Thailand eingebracht werden — insbesondere für ab dem 1. Januar 2024 erzielte Auslandseinkünfte.

Gilt nicht als: pauschale Steuerbefreiung, konkrete Steuerberechnung oder Aussage darüber, dass ausländisches Einkommen in Thailand generell „steuerfrei" oder mit „0 %" belastet wäre. Die konkrete Steuerlast ist stets Einzelfall und gehört in die Hände eines Steuerberaters in Thailand.

Kurz gefragt

Ab wann bin ich in Thailand steuerlich ansässig?

Im Grundsatz bei mindestens 180 Aufenthaltstagen im thailändischen Steuerjahr. Der Status allein ergibt aber noch keine Steuerlast.

Wird mein Auslandseinkommen sofort besteuert?

Nicht allein wegen eines Auslandseingangs. Bei ab 2024 erzielten Einkünften werden insbesondere der Residentenstatus im Einkunftsjahr und die spätere Remittance geprüft. Ob und wie viel steuerlich erfasst wird, hängt zusätzlich von Einkunftsart, DBA und bereits gezahlter Steuer ab.

Schützt ein DBA automatisch vor Doppelbesteuerung?

Nein — DBA und Foreign Tax Credit sind eigene Prüfschritte. Eine Milderung folgt nach den Regeln des Abkommens und der Anrechnung, nicht von selbst.

Quellen

  1. Thai Revenue Department — Foreign-sourced income (2024) — rd.go.th … FOREIGNERS_PAY_TAX2024.pdf
  2. Thai Revenue Department — Foreign Tax Credit Guide — rd.go.th … GuideTaxFromAbroad_EN.pdf

Willst du deine Thailand-Steuerlage für den Einzelfall klären — Ansässigkeit, Remittance und DBA sauber durchgerechnet? Lass uns im Erstgespräch deinen Fall ansehen.