Der Absprung

Blog · Geld & Banken

Kontokündigung nach dem Wegzug: Rechte, Fristen, Alternativen

Stand: 23. August 2026 · Lesezeit ca. 5 Minuten

„Die Bank hat mir gekündigt, nur weil ich jetzt in Bangkok wohne" — solche Fälle sind möglich: Deutsche Institute können Girokonten unter den vertraglichen und gesetzlichen Voraussetzungen ordentlich kündigen, und eine Drittland-Adresse verändert ihre Compliance-Prüfung. Vorbereitung senkt das Risiko einer Versorgungslücke, beseitigt es aber nicht vollständig.

Gilt für dich / gilt nicht

Gilt: Ein unbefristeter Zahlungsdienste-Rahmenvertrag kann von der Bank ordentlich gekündigt werden, wenn das vereinbart ist — mit einer Frist von mindestens zwei Monaten (§ 675h Abs. 2 BGB). Einen Grund muss sie dafür grundsätzlich nicht nennen.
Gilt auch: Den Anspruch auf ein Basiskonto (§ 31 ZKG) hat, wer sich rechtmäßig in der EU aufhält. Nach dem Wegzug in ein Drittland trägt dieser Anspruch also nicht mehr — er ist die Absicherung für die Übergangszeit, nicht für das Leben danach.
Gilt nicht: Ein „Kontoverbot für Auswanderer" existiert nicht. Viele Banken und spezialisierte Anbieter führen Konten für Kunden mit Auslandsadresse weiter — es ist Geschäftspolitik, keine Rechtsfrage.

Warum Banken bei Drittland-Adressen kündigen

Eine Auslandsadresse bedeutet für die Bank: erweiterte Sorgfaltspflichten, ausländisches Steuer-Reporting (CRS), teils rechtliche Risiken im Zielland. Für ein einzelnes Gehaltskonto lohnt sich dieser Aufwand aus Banksicht oft nicht — die Kündigung ist dann eine Kostenentscheidung. Das zu wissen nimmt der Sache die Kränkung und gibt den Plan vor: Man braucht Institute, deren Geschäftsmodell Auslandskunden einschließt.

Prüfschritte — idealerweise vor dem Wegzug

1. AGB der eigenen Bank auf Kündigungsklauseln und Auslandsadressen-Politik prüfen.
2. Zweitbankverbindung aufbauen, solange die deutsche Meldeadresse noch besteht — danach wird es schwerer.
3. Adressänderung nicht verschweigen: Falsche Angaben verletzen den Vertrag und § 154 AO (Kontenwahrheit) — der kurzfristige Komfort ist das Risiko nie wert.
4. Zahlungsverpflichtungen (Kredite, Versicherungen, Abos) auf die Bleibe-Bank bündeln.
5. Vollmachten für eine Vertrauensperson in Deutschland regeln, solange beide Unterschriften einfach zu leisten sind.

Was das für deinen Absprung heißt

Die Kontofrage gehört an den Anfang der Wegzugsplanung, nicht ans Ende: Erst die künftige Kontenlandschaft aufbauen, dann abmelden. Welche Institute zu deinem Zielland, deinen Einkommensströmen und deiner Struktur passen, sortieren wir im Erstgespräch — ohne Anbieter-Hype, mit Begründung.

Quellen

  1. § 675h BGB — Kündigung von Zahlungsdiensterahmenverträgen — gesetze-im-internet.de
  2. Zahlungskontengesetz (ZKG), § 31 — Anspruch auf Basiskonto — gesetze-im-internet.de
  3. § 154 AO — Kontenwahrheit — gesetze-im-internet.de

→ Erstgespräch: deine Kontenlandschaft vor dem Wegzug planen