Blog · Geld & Banken
Kontokündigung nach dem Wegzug: Rechte, Fristen, Alternativen
Stand: 23. August 2026 · Lesezeit ca. 5 Minuten
„Die Bank hat mir gekündigt, nur weil ich jetzt in Bangkok wohne" — solche Fälle sind möglich: Deutsche Institute können Girokonten unter den vertraglichen und gesetzlichen Voraussetzungen ordentlich kündigen, und eine Drittland-Adresse verändert ihre Compliance-Prüfung. Vorbereitung senkt das Risiko einer Versorgungslücke, beseitigt es aber nicht vollständig.
Gilt für dich / gilt nicht
Gilt: Ein unbefristeter Zahlungsdienste-Rahmenvertrag kann von der Bank ordentlich gekündigt werden, wenn das vereinbart ist — mit einer Frist von mindestens zwei Monaten (§ 675h Abs. 2 BGB). Einen Grund muss sie dafür grundsätzlich nicht nennen.
Gilt auch: Den Anspruch auf ein Basiskonto (§ 31 ZKG) hat, wer sich rechtmäßig in der EU aufhält. Nach dem Wegzug in ein Drittland trägt dieser Anspruch also nicht mehr — er ist die Absicherung für die Übergangszeit, nicht für das Leben danach.
Gilt nicht: Ein „Kontoverbot für Auswanderer" existiert nicht. Viele Banken und spezialisierte Anbieter führen Konten für Kunden mit Auslandsadresse weiter — es ist Geschäftspolitik, keine Rechtsfrage.
Warum Banken bei Drittland-Adressen kündigen
Eine Auslandsadresse bedeutet für die Bank: erweiterte Sorgfaltspflichten, ausländisches Steuer-Reporting (CRS), teils rechtliche Risiken im Zielland. Für ein einzelnes Gehaltskonto lohnt sich dieser Aufwand aus Banksicht oft nicht — die Kündigung ist dann eine Kostenentscheidung. Das zu wissen nimmt der Sache die Kränkung und gibt den Plan vor: Man braucht Institute, deren Geschäftsmodell Auslandskunden einschließt.
Prüfschritte — idealerweise vor dem Wegzug
1. AGB der eigenen Bank auf Kündigungsklauseln und Auslandsadressen-Politik prüfen.
2. Zweitbankverbindung aufbauen, solange die deutsche Meldeadresse noch besteht — danach wird es schwerer.
3. Adressänderung nicht verschweigen: Falsche Angaben verletzen den Vertrag und § 154 AO (Kontenwahrheit) — der kurzfristige Komfort ist das Risiko nie wert.
4. Zahlungsverpflichtungen (Kredite, Versicherungen, Abos) auf die Bleibe-Bank bündeln.
5. Vollmachten für eine Vertrauensperson in Deutschland regeln, solange beide Unterschriften einfach zu leisten sind.
Die Kontofrage gehört an den Anfang der Wegzugsplanung, nicht ans Ende: Erst die künftige Kontenlandschaft aufbauen, dann abmelden. Welche Institute zu deinem Zielland, deinen Einkommensströmen und deiner Struktur passen, sortieren wir im Erstgespräch — ohne Anbieter-Hype, mit Begründung.
Quellen
- § 675h BGB — Kündigung von Zahlungsdiensterahmenverträgen — gesetze-im-internet.de
- Zahlungskontengesetz (ZKG), § 31 — Anspruch auf Basiskonto — gesetze-im-internet.de
- § 154 AO — Kontenwahrheit — gesetze-im-internet.de
→ Erstgespräch: deine Kontenlandschaft vor dem Wegzug planen